Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ich wende mich heute mit Fragen an Sie, welche ich bitte entsprechende des §28(6) SächsGemO zu beantworten, verbinde diese Fragen aber auch mit der Bitte eine unbürokratische Lösung zu suchen und umzusetzen.
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass in der Zeit der Bauarbeiten auf der Jakobstraße die Zufahrt in die Schulstraße gesperrt wird. Diesen Umstand halte ich für normal und durch die Baustelle begründet. Was mich verwundert, ist die damit verbundene Ankündigung, dass Anwohner der Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung für die Durchfahrt Berliner Straße erwerben müssen. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an Sie:
1. Ist es korrekt, dass Anwohner und Gewerbetreibende für die Zeit der Sperrung Zufahrt Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondernutzung zum befahren der Berliner Str. beantragen müssen?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies und wurden andere Möglichkeiten geprüft?
3. Sollten andere Möglichkeiten geprüft worden sein und sind diese als nicht durchführbar eingestuft worden, welche waren dies und warum kamen sie nicht in Frage?
4. Wie hoch ist der tatsächliche Aufwand für Ausstellung und Kontrolle der Sondernutzungserlaubnis, welche Maßnahmen sind vorgesehen?
5. Welche Lösungen gibt es für Kunden und Gäste von Gewerbetreibenden in der Schulstraße? (hier befinden sich u.a. zwei Pensionen)
6. Was ist den Eltern der Schulkinder in der Grundschule Schulstraße für eine Lösung angeboten worden? (Die Kinder auf der Bahnhofstraße bzw. Hospitalstraße aus dem Auto zu „werfen“ kann getrost als unzumutbar eingestuft werden.)
7. Wie wurden oder werden die Anwohner und Gewerbetreibenden auf der Schulstr. informiert?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ich bitte Sie unabhängig von der Beantwortung der Fragen, noch einmal zu prüfen ob die Einschränkungen der Zufahrt Schulstraße nicht durch eine unbürokratische Lösung erträglich gestaltet werden kann. Eine temporäre Freigabe der oberen Berliner Straße (bis Schulstraße) für den Durchgangsverkehr bis 7,5 t, ohne gebührenpflichtige Sondergenehmigung, wäre aus meiner Sicht eine praktikablere Lösung. Verbunden müsste dies natürlich mit der Aufhebung der Einbahnstraßenreglung im selben Zeitraum sein. Die sich daraus ergebene Zufahrt, aus Richtung Bahnhof zur Schulstraße, wäre nur für Anwohner, Gewerbetreibende oder Nutzerinnen der Pensionen sinnvoll. Eine Durchfahrt zu Hospitalstraße würde nicht entstehen, wenn der Abschnitt Schulstraße bis Hospitalstraße weiterhin richtungsgebunden und verkehrsberuhigt bliebe. Ein Missbrauch in umgekehrter Richtung ist erstens durch Kontrolle einschränkbar und zweitens rein wegetechnisch eher nicht sinnvoll.
Ich hoffe Sie verstehen mein Anliegen und finden eine Lösung, welche nicht zur unnötigen Verärgerung der Anwohner führt und somit die Akzeptanz von städtischen Entscheidungen erhöht und nicht verschlechtert.
In Folge der mündlichen Antwort der Verwaltung, sie sehe keine Handlungsnotwendigkeit habe ich folgenden Antrag eingereicht: Antag Teilumwidmung Berlinerstr