MdL Kathrin Kagelmann Sprecherin für Agrarpolitik und ländliche Räume sagt:
Pumpak ist doppeltes Opfer des Menschen – erst wurde er gefüttert und verlor die Scheu, nun soll er deswegen erschossen werden. Die tragische Geschichte des polnischen Rüden bewegt offensichtlich viele Menschen, wie mehrere Tausend Unterschriften unter einer Online-Petition zur Rettung von Pumpak innerhalb kürzester Zeit beweisen. Aber die Unberechenbarkeit eines Raubtieres, das die natürliche Distanz zum Menschen vermissen lässt, verängstigt auch.
Das sächsische Wolfsmanagement trifft deshalb klare Festlegungen zu identifizierten Problemwölfen.
Vergrämung oder Wildgehege sind allerdings keine wirkliche Lösung für das Tier. Die erste Maßnahme verspricht viel Stress bei geringen langfristigen Erfolgsaussichten, ein Wildgehege würde lebenslangen Knast für ein extrem wanderfreudiges Wildtier bedeuten. Beides will ich Pumpak nicht zumuten. Die Abschussgenehmigung ist daher nachvollziehbar.
Was bleibt ist die Erkenntnis, dass Fehlverhalten eines Menschen Ursache der Verhaltensauffälligkeit von Pumpak war. Das ist wichtig, weil in Wolfsdebatten gern die These verbreitet wird, dass mit Zunahme der Wolfspopulation in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft der allmähliche Verlust der natürlichen Scheu von Wölfen nur eine Frage der Zeit wäre. Dafür gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege!
MdL Mirko Schultze Sprecher für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz, dazu:
Es bedarf einer Ausweitung der Aufklärung zum Thema Wildtiere, so ist z.B. füttern verboten, damit keine Wildtiere regelmäßig in Vorgärten nach Futter suchen und die Scheu vor Menschen verlieren. Aus demselben Grund dürfen keine Essenreste im Wald liegen bleiben oder mit Kompost einfach in den Wald geschüttet werden. Dass Jungtiere nicht einfach von Menschen aufgepäppelt werden, ist schon jetzt Grundwissen beim Verhalten im Gelände.
Ich fordere eine transparente Analyse des Falls Pumpak, um den berechtigten Zweifeln an der Entnahme Argumente und nicht Gerüchte entgegen zu setzen.
Die Notwendigkeit einer Entnahme muss der absolute Sonderfall bleiben.