Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
Die Antwort auf die Anfrage kann hier eingesehen werden
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO und bezugnehmend auf die in der Öffentlichkeit angekündigte Schließung des Wohnheimes für Schüler in Görlitz, Konsulstraße 23, bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Höhe beteiligte sich der Landkreis jährlich an der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Wohnheim der Wohnprojekt Görlitz GmbH?
2. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtung besuchen diese?
3. Wie viele Jugendliche über 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtungen besuchen diese? Bitte gestaffelt auflisten nach U21 und Ü21.
4. Welche Folgen ergeben sich durch die Schließung der Einrichtung für die betroffenen Jugendlichen? Wo sollen die Jugendlichen ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 untergebracht werden?
5. Wie stellt sich die Finanzierung des Wohnheimes unter doppischer Betrachtung im Vergleich zu anderen Wohnheimen im Landkreis dar?
6. Welche Kriterien bestimmten die Entscheidung des Landkreises zum Auslaufen der finanziellen Zuwendung für die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen im Wohnprojekt Görlitz GmbH?
7. Welche Auswirkungen sieht der Landkreis auf die verschiedenen Ausbildungsstandorte in und um Görlitz bei Wegfall des Wohnheimes?
8. Welche Alternativen für die Unterbringung junger Auszubildender in einem Wohnheim existieren in der Kreisstadt Görlitz?
9. Mit welchen Partnern auf städtischer oder kreislicher Ebene wurde die Entscheidung im Vorfeld abgestimmt?
10. Welche Position vertrat im Rahmen dieser Abstimmungen die Stadt Görlitz?