Im Zusammenhang mit der am 09.08.2019 an der Görlitzer Altstadtbrücke in Betrieb genommenen Überwachungskamera musste die Staatsregierung in der Beantwortung einer kleinen Anfrage (Drs.-Nr.:7/159) des MdL Mirko Schultze (DIE LINKE) eingestehen, dass „Bislang … keine Straftaten durch das Videomaterial aufgeklärt werden.“ konnten.
Die Kosten für die Entwicklung, Beschaffung und Inbetriebnahme des Videoüberwachungssystems belaufen sich bisweilen auf 740.817,96 Euro, weitere 340.000,00 Euro werden für die bauliche Erschließung der Standorte kalkuliert. Zudem verfügen die Geräte über die Funktionen der automatischen Gesichter und Kennzeichenerfassung, diese dürfen letztlich erst mit Inkrafttreten des Polizeigesetzes im Januar 2020 in Betrieb genommen werden. LINKE und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Polizeigesetz eingereicht und wollen so die Ausweitung der Maßnahmen und Beschneidung der Bürger*innenrechte verhindern.
MdL Schultze sieht sich durch die Antwort der Staatsregierung in seinen grundsätzlichen Bedenken gegen die kostenintensive Videoüberwachung im Zusammenhang mit dem kommenden Sächsischen Polizeigesetz bestätigt. Weiterhin sagt Schultze: „Hier werden unter dem Vorwand von Kriminalitätsbekämpfung weite Teile der Bevölkerung unter einen Generalverdacht gestellt. Grund- und Bürger*innenrechte dürfen aber nicht auf dem Altar einer nur vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.“
Anstatt das Steuergeld der Bürger*innen für ergebnisarme Symbolpolitik aus dem Fenster zu werfen, sollte die Staatsregierung besser vorsorgend agieren und Projekte im präventiven Bereich fördern.