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Straßenausbaubeiträge? Abschaffen!

Die Linksfraktion hat heute einen Entwurf für ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen“ in den Landtag eingebracht. Das Ziel ist, die in den §§ 26 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) festgehaltene und seit 30 Jahren geltende Beitragsform zum 1. Januar 2024 abzuschaffen

Dazu Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion:

Die im SächsKAG den Gemeinden eingeräumte Ermächtigung, zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge für Grundstücke zu erheben, denen durch die Verkehrsanlage Vorteile zuwachsen, soll – wie inzwischen in allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch – ersatzlos gestrichen werden. Dies auch deshalb, weil der dem Grundstück erwachsende tatsächliche Vorteil weder objektiv nachweisbar noch darstellbar ist.

Für die öffentliche Aufgabe der Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur werden bereits Steuern erhoben. Menschen erneut finanziell mit vier- oder fünfstelligen Summen für Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen zu belasten, ist nicht zu akzeptieren.

Den Ausgleich für die entfallenden Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat den Kommunen zu erstatten. Zum nahen Ende der Wahlperiode wäre das ein Zeichen der Entlastung für die Betroffenen im Freistaat.“

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Straßenausbaubeiträge auch in Sachsen abschaffen – Bevölkerung soll nicht unter CDU-Finanzpolitik leiden

CDU, Grüne und SPD in Sachsen haben finanzschwache Kommunen immer noch nicht von der Pflicht entbunden, Straßenausbeiträge zu erheben. Dieses Projekt ist im Koalitionsvertrag verankert, der Vollzug jedoch auch nach vier Jahren nicht in Sicht. (https://www.saechsische.de/sachsen/teurer-strassenausbau-sachsen-laesst-seine-buerger-weiter-im-stich-5895161-plus.html) Alle anderen Ost-Bundesländer und der Freistaat Bayern haben die Beiträge komplett abgeschafft – Sachsens Regierungskoalition plant das nicht. Dazu sagt Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion:
 
„Die wenigsten Menschen können vier- oder gar fünfstellige Summen aufbringen, wenn ihre Kommune Bauarbeiten an der anliegenden Straße in Rechnung stellt. Das Bereitstellen der Verkehrsinfrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe, für die alle Steuern zahlen – zumal am Ende alle Menschen die jeweilige Straße nutzen können und nicht nur diejenigen, die dort wohnen. Es ist höchste Zeit, dass der Freistaat seinen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit bietet und die Straßenausbaubeiträge abschafft. Solange arme Kommunen verpflichtet sind, diese Beiträge zu erheben, können etwa Rentnerinnen und Rentner in Finanznot geraten, die sich ein bescheidenes Eigenheim erarbeitet haben. Auch junge Familien, die sich den Eigentumserwerb gerade so leisten können, bekommen dann schnell arge Schwierigkeiten. So lässt die CDU die Bevölkerung dafür haften, dass sie Sachsens Kommunen nicht ausreichend finanzieren will.
 
Die Wahlperiode neigt sich dem Ende. Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Regelungen aufzuheben, welche die Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ermächtigen oder sogar dazu verpflichten. Mindereinnahmen muss ihnen der Freistaat ausgleichen. Der Verwaltungsaufwand, der für die Straßenausbaubeiträge anfällt, verschlingt ohnehin einen Großteil der Einnahmen.
 
Betroffene, denen seit dem 1. Januar 2020 Straßenausbaubeiträge abverlangt worden sind, sollten unter bestimmten Voraussetzungen mittels eines Härtefallfonds entlastet werden. Das wird derzeit in Thüringen diskutiert ( https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-8058/).“

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