Eine der vielen Aufgaben eines Landtagsabgeordneten ist das Stellen von kleinen Anfragen an die Staatregierung. Hintergrund ist entweder eine Information oder Frage von Bürgern. Manchmal sind es Presseartikel, die zu weiteren Fragen veranlassen und manchmal Probleme aus Vereinen und Veranstaltungen.
Im Dezember wurde in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, dass der ärztliche Notarzt-Dienst über das Jahresende im Landkreis Görlitz nur abgesichert ist Dank eines Kollegen aus den alten Bundesländern.
Wie aus der kleinen Anfrage (Drs.-Nr.: 6/15495) des Landtagsabgeordneten Mirko Schultze hervor geht, sind in dem Jahr 2017 Jahr 1.666 Zwölfstundendienste unbesetzt geblieben.
Gründe sind u.a. die unterschiedliche Bezahlung des ärztlichen Notdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Honoraranspruch des Bereitschaftsdienstes berechnet sich auf Basis der Zahl der Bereitschaftsdienststunden multipliziert mit 50 €/ Std., der des Notarztes
Notärzte bekommen 29 € und 34 € Einsatzpauschale, was schon bei 2 Stunden deutlich weniger ist.
Ein weiterer Grund liegt in der nächsten Antwort, wonach die Notdienstärzte regelmäßig Weiterbildungen in der Freizeit absolvieren und diese auch selbst bezahlen.
Dazu erklärt Mirko Schultze: „Jeder Mensch hat das Recht, bei akuter Krankheit fachgerecht und schnell behandelt zu werden. Damit genügend Ärzte den dazu nötigen Dienst aufnehmen, muss gerechter Geld gezahlt, mehr Freizeit für Diensthabende Ärzte ermöglicht und die Ausbildungsbedingungen verbessert werden. Für die Ärzte gilt wie für die Rettungssanitäter, dass die gesellschaftliche Anerkennung verbessert werden muss. Noch ein Blick über den Tellerrand: Andere Bundesländer stellen z.B. Notärzte fest an.“
Eine weitere Anfrage ergab sich aus einer Sendung im Fernsehen, nach der LKW- Fahrer die Ruhezeiten an den Wochenenden nicht ausreichen einhalten und auch ob deren Arbeitgeber den Verpflichtungen nachkommen, die gesetzlichen Ansprüche auf Krankheits- und Altersvorsorge zu zahlen, und wie erfolgt diese Kontrolle?
Dies beantwortete die Landesregierung wie folgt: Der Polizeivollzugsdienst überprüft im Rahmen von Verkehrskontrollen unter anderem auch die seit Mai 2017 bestehenden Gesetzesänderungen zur wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges nach dem Fahrpersonalgesetz (FpersG).
Die Kontrolle dieser Vorschrift, welche vorrangig einer angestrebten Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer dient, bildet allerdings keinen Schwerpunkt der polizeilichen Überwachungstätigkeit. Durch den Polizeivollzugsdienst wurden im Freistaat Sachsen bisher zwei Verstöße im Sinne der Fragestellung geahndet.
Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig. Wenn bei Kontrollen durch Polizei oder das BAG der Verdacht aufkommt, dass ein Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abführung von Sozialbeiträgen nicht nachkommt, können diese Erkenntnisse an den Zoll weitergegeben werden, der diesem Verdacht dann im Rahmen seiner Aufgaben nachgehen kann. Darüber hinaus finden bei allen Unternehmen in Sachsen regelmäßig Betriebsprüfungen statt, bei denen auch kontrolliert wird, ob und in welcher Höhe Sozialbeiträge abgeführt wurden.
Eine dritte kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 6115799 )
resultierte aus der persönlichen Erfahrung. Mirko Schultze
nutzt mehrmals wöchentlich die A4 zwischen Görlitz und Dresden und nicht nur er sondern auch einige Menschen mit denen er ins Gespräch kam, hatten den Eindruck, die Situation hat sich kaum verbessert. Da er davon überzeugt ist, es ist immer besser erst einmal die Fakten zu kennen bevor man Urteilt, hat er nachgefragt, ob seit Einführung des Überholverbots für LKW die Anzahl an Unfällen mit Beteiligung von Lastwagen zurück ging und die Maßnahme als Erfolg gewertet kann.
Die Antwort ergab eine deutliche Reduzierung der Unfälle. Mirko Schultze dazu: Ohne Frage ist es eine Auswirkung des Überholverbotes. Es wäre ja auch fatal, wenn die Maßnahme keine oder eine gegenteilige Wirkung zeigen würde. Insoweit sehe ich durchaus den Erfolg und muss mein Gefühl zumindest in diesem Fall anhand der Fakten überdenken.
Auch wenn das Überholverbot eine Wirkung zeigt, so gibt es doch Alternativen das Staurisiko auf der A4 weiter zu verringern zum Beispiel durch Verkehrsvermeidung. Eine Rollende Landstraße, welche im Taktverkehr LKWs die keinen Zielpunkt in Sachsen haben durch den Freistaat auf der Schiene transportiert, wäre sicherlich eine nachhaltige Maßnahme. Dabei muss aber klar sein, die Rollende Landstraße muss wettbewerbsfähig für die Speditionen sein oder Pflicht, keine Spedition akzeptiert freiwillig höhere Kosten. Eine zweite, wenn auch weniger effektive und auch weniger wünschenswerte Möglichkeit sehe ich in der Zufahrtskontrolle auf die Autobahn. LKW gesteuert dann auf die Straße schicken, wenn der PKW Verkehr gering ist und in Spitzenzeiten z.B. Berufsverkehr die LKWs von der Straße nehmen. Die dritte immer gültige Maßnahme ist natürlich die Vermeidung von unnötigen Warenströmen, will sagen regionale Wirtschaftskreisläufe und Zusammenführung von Produktionsstätten.