Die Hoffnung, dass sich das Schreiben, mit der Einladung zum Verwaltungsausschuss, als unbegründet erweist, hat sich erfüllt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Stadtratssitzung am 19.10.2010 fasste der Stadtrat von Görlitz den Beschluss Nr.: STR/0365/09-14. In diesem Beschluss wurden sie beauftragt, der Kulturservice GmbH den Auftrag zu erteilen, ein Konzept für die Durchführung eines Bachfestes in Görlitz vorzulegen. Terminstellung hierzu war laut Stadtratsbeschluss Dezember 2010. Weder in der Regulären, noch in der von Ihnen für notwendig gehaltenen Sondersitzung, war der Beschluss jedoch auf der Tagesordnung. Dieser Umstand stellt an sich schon einen Verstoß gegen den Beschluss des Stadtrates dar. Auf der am Montag, den 03.01.2011, stattgefundenen Sitzung des Ausschusses Kultur, Bildung, Soziales befand sich nun wiederum keine Vorlage, welche den Tatbestand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erfüllen würde.
Im Positiven könnte ich davon ausgehen, dass Sie sich mit der durch die Kulturservice GmbH erarbeiteten konzeptionellen Zuarbeit umfänglich beschäftigt haben und im Rahmen Ihrer Amtsausübung entschieden haben, die Vorlage nur in den Verwaltungsausschuss und in den Stadtrat im Januar einzubringen.
Im Negativen muss ich davon ausgehen das Sie in Überschreitung Ihrer, durch die Gemeindeordnung zugestandenen, Kompetenz eigenmächtig entschieden haben, die Vorlage auch im Januar nicht einzubringen und somit erneut und wissentlich gegen den Beschluss des Stadtrates verstoßen.
Sollte die letztere Darstellung der Wahrheit entsprechen und die Vorlage nicht im Januar behandelt werden möchte ich Sie davon in Kenntnis setzten, dass ich für diesen Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie bei der zuständigen Kommunalaufsicht einreichen werde. Ein eventueller Verweis auf den noch nicht genehmigten Haushalt bzw. beschlossenen Haushalt oder der Hinweis auf eventuelle Feststellung einer fehlenden Zuarbeit durch die Kulturservice GmbH gilt hier nicht. Als Vertreter des Gesellschafters hätten Sie für eine fristgerechte Zuarbeit sorgen müssen, als Oberbürgermeister ist Ihnen bekannt, dass der Beschluss lediglich ein Konzept vorgesehen hat, aus welchem der Stadtrat die Kosten ersehen kann. Eine Entscheidung, ob die Bachwoche stattfindet und ob und wie sie ggf. finanziell untersetzt wird, liegt in der Kompetenz des Stadtrates und ist, unabhängig von der Beschlussfassung des städtischen Haushaltes, möglich.
Um eine größtmögliche Transparenz meines Handels zu gewährleisten, werde ich diesen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat Görlitz sowie an die Vorsitzende des Ausschusses Kultur, Bildung Soziales senden und ihn auf meiner Internetseite www.mirko-schultze.de veröffentlichen. Mit einer Antwort Ihrerseits werde ich selbstverständlich identisch verfahren, sofern sie einer Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht widersprechen.
In der Hoffnung, dass dieses Schreiben sich mit der Einladung zum Verwaltungsausschuss bzw. zum Stadtrat als unbegründet erweist, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.