Der Stadtrat von Görlitz hat, auf seiner Sitzung am 30.12.2010, folgende Resolution beschlossen:
Resolution der Großen Kreisstadt Görlitz zum Erhalt des Behördenstandortes Görlitz
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz hat mit großer Sorge vernommen, dass der Freistaat Sachsen Strukturveränderungen in Erwägung zieht, die perspektivisch den Behördenstandort Görlitz schwächen könnten. Wir bitten die Staatsregierung und den Sächsischen Landtag, die besondere Situation unserer Großen Kreisstadt dabei zu beachten.
Mit einer möglichen Verlagerung des Gerichtsstandortes Görlitz entfiele gleichzeitig auch die rechtliche Grundlage für die Staatsanwaltschaft Görlitz. Infolgedessen stünde der Sitz der Schwerpunktzuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen in Görlitz ebenfalls in Frage. Jedoch gerade der weitere Ausbau der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich, aber auch der Justizbehörden, wie vom Bundesinnenminister und dem Innenminister der Republik Polen bekräftigt und angemahnt, benötigt entscheidungsfähige Behörden in Grenznähe.
Der Abbau von wichtigen und angesichts der jüngsten Arbeitsmarktdaten nach wie vor unverzichtbaren Arbeitsplätzen im Raum Görlitz hätte nicht nur einen erheblichen Abzug von Kaufkraft und das Infragestellen weiterer Arbeitsplätze, sondern bedingt durch wieder zunehmenden Fortzug auch eine Beschleunigung der Überalterung der hiesigen Bevölkerung zur Folge. Auf unsere strukturschwache Region würden solche Entscheidungen zu weiteren negativen Auswirkungen führen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz setzt sich für den dauerhaften Erhalt der Justizbehörden, besonders dem Landgericht Görlitz und der Staatsanwaltschaft, ein. Bei der Reform der Polizei bitten wir hiermit, die spezielle Situation im grenznahen Raum zu berücksichtigen. Die Oberlausitz braucht eine eigene Polizeidirektion mit einem internationalen Kontaktzentrum, um wirkungsvoll arbeiten zu können. Wir bekennen uns ebenfalls zum Sitz des Finanzamtes in der Großen Kreisstadt Görlitz als wichtige strukturelle Institution für den gesamten Landkreis.
Mit dieser Resolution möchten wir nachdrücklich die Bedeutung des Behördenstandortes Görlitz für die Region unterstreichen und die Sächsische Staatsregierung sowie den Sächsischen Landtag um die Unterstützung für die Standortplanung der Landesbehörden in der Großen Kreisstadt Görlitz ersuchen.