Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Vergangenen Woche löste ein Dachstuhlbrand ein Feuer in einem Altenheim in Wilhelmshaven aus. Das Feuer wurde gegen 19.00 Uhr bemerkt, als viele Bewohner noch nicht im Bett gewesen waren und von den Pflegern versorgt wurden. Die Mitarbeiter des Wohnheims begannen schnell das Gebäude zu evakuieren. Als die Feuerwehr eintraf brannte das gesamte Heim. Alle 66 Bewohner sowie ein Besucher konnten in Sicherheit gebracht werden. Sieben Menschen kamen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus und das gesamte Heim wird nun abgerissen. Dass nicht die Tagesschau und alle anderen Sender diese Meldung auf Platz 1 hatten, verdanken wir neben dem schnellen reagieren des Personals und der Rettungskräfte vor allem dem Umstand, dass um 19 Uhr die meisten Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht in ihren Betten lagen.
Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen! Diese sind auch Personen, die sich in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO überwiegend befinden und in Ernstfall nicht das Gebäude schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Die Haupt Todes- und Verletzungsursache eines Brandes ist die Bildung von Rauch.
Meine Partei kritisiert seit Jahren die Kommerzialisierung, den Kostendruck im Bereich der Pflege und in den Krankenhäusern. Immer weniger Personal muss sich um meist immer schwerere Fälle kümmern. Die Folge in einer Sonderlage, wie sie ein Brand nun mal darstellt, sind nicht ausreichend Helferinnen und Helfer zu stellen. Wo schon im Normalbetrieb Personal knapp ist, da ist es im Notfall eben auch zu knapp. Es kommen noch zwei weitere Punkte hinzu, welche eine technische Aufrüstung von Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO. Erfordern:
1. Die von uns allen begrüßte Zunahme von Seniorenwohngemeinschaften und häuslicher Betreuung. Ein Effekt ist aber, die Schwere der Fälle in Seniorenheimen nehmen zu, die BewohnerInnen und Bewohner, die nicht mehr alleine dem Feuertod entrinnen können und auf Hilfe angewiesen sind wird also größer.
Der zweite Sachverhalt wäre zumindest in Teilen änderbar, sollten die Konservativen Vertreter hier in diesem Haus mal über ihren Schatten springen. Ich rede von der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Zumindest für die Sonderbauten, welche nicht an einem der wenigen Standorte einer Berufsfeuerwehr stehen gilt, die Tageinsatzbereitschaft und die technische Ausstattung der örtlichen Wehr ist – und hier betone ich, nicht wegen der Leistung der Kameradinnen und Kameraden – oft ein zusätzliches Risiko für Pflegeheime, Krankenhäuser oder ähnliche Bauten.
Auch wenn wir weiterhin gegen „Gesundheit als Ware“ und für mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichten kämpfen werden, so wollen wir mit genauso viel Nachdruck unserer Forderung Ausdruck verleihen, den bestmöglichen technischen Schutz zu gewährleisten. Wer sich heute verweigert, Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO mit aktiven Schutzeinrichtungen zu versehen, kommt der unterlassenen Hilfeleistung sehr nah und ich möchte nicht den Beweis erleben, weil es um das Leben von älteren Menschen, von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen in Krankenhäusern geht, um Menschen denen wir, denken wir an unsere Eltern oder Großeltern, oft unsere eigene Unversehrtheit zu verdanken haben. Meine Eltern leben noch in ihren eigenen vier Wänden, sollten sie mal in ein Heim ziehen müssen, dann möchte ich ihnen, auch aus Dankbarkeit, den bestmöglichen Schutz zukommen lassen. Sowie ich im Übrigen auch eine bessere Ausstattung und mehr Personal, also ein am Menschen orientiertes Gesundheitssystem ohne Kapitalinteressen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
genau wie bei der sinnvollen Einführung einer Pflicht für Rauchmelder, handelt es sich hier um einen Antrag, der auf zukünftige Investitionen abzielt. Eine Zustimmung belastet weder den sächsischen Haushalt, dieses Argument können Sie also nicht vorbringen, noch erwarten wir von Investoren und oder BetreiberInnen etwas Unmögliches, die von uns geforderten und nach Beschlussfassung hoffentlich auch in der Bauordnung verankerte Pflicht in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO ist eine planbare und kalkulierbare Forderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den kommenden Beratungen werden wir sehen, ob wir uns gemeinsam auf mehr Schutz für Menschen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ähnliche Einrichtungen einigen können. Wir werden sehen, ob parteipolitisch oder koalitionsvertragsgefesselte Erwägungen vor mehr Sicherheit für Bewohner und Personal steht oder ob es dieses Haus schafft, über die Schatten eigener Schubladen zu springen und für die Zukunft den bestmöglichen technischen Schutz für Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO zur Plicht zu machen. Wenn sie glauben, dies könnte sich durch Einsicht und Freiwilligkeit lösen lassen, dann möchte ich ihnen zum Schluss sagen: Sie irren, seit Jahren haben Sie den Kostendruck auf die Einrichtungen erhöht bzw. dessen Erhöhung zugelassen. Gesundheit und damit auch die Betreibung von Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bauten ist durch großkoalitionäre Entscheidungen zur Ware verkommen und deswegen muss es Pflicht werden und nicht freiwillig sein, weil freiwillige Leistungen von den Kostenträgern nicht akzeptiert werden. Wenn Sie also das Prinzip nicht ändern wollen, was natürlich wünschenswert wäre, so schaffen Sie wenigstens die Voraussetzungen für einen technisch optimalen Schutz. Verstehen Sie mich aber bitte nicht falsch, Ihre falsche Politik bei der Finanzierung von Pflegeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist nur der zwingende Grund zur Einführung von aktiven Löschanlagen, sie wären aber genauso sinnvoll wenn wir das Gesundheitssystem wieder an den Menschen ausrichten und nicht an den Kapitalinteressen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
geben Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Pflegerinnen und Pflegern, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und den Rettungsärzten und Sanitätern die Chance zu überleben bzw. ihren Job zu machen, wenn der Fall eintritt der hoffentlich nie eintreten wird. Stellen Sie sicher, dass es nie und nimmer zu einer Meldung kommt: „Nach einem Brand im Pflegeheim XY trauern wir um die Opfer, Politiker versprechen den Angehörigen Hilfe und fordern Aufklärung“ wenn Sie so wie ich diese Schlagzeile nicht lesen wollen, dann lassen Sie uns in den kommenden Beratungen zu unserem Antrag konstruktiv und lösungsorientiert diskutieren und letztlich der Intention unseres Antrages folgen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freu mich auf die weitere Bearbeitung in den Fachausschüssen.
Redemanuskript – Es gilt das gesprochene Wort
Den Antrag findet ihr im EDAS des sächsischen Landtags unter der Drucksachennummer 9753