Die Sächsische Zeitung fragt, in der Frage der Woche: Braucht es eine deutlichere Trennung von Staat und Kirche in Deutschland?
Ja wir brauchen eine deutlichere Trennung von Staat und Kirche. Im Artikel 3 Punkt 3 des Grundgesetzes heißt es Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ eine steuerfinanzierte, also auch von Menschen ohne religiöser Überzeugung mit getragene Finanzierung der Kirchen, ist eine Bevorzugung der evangelischen und katholischen Kirche, die nicht mehr zeitgemäß ist. Sich auf Verträge aus dem Jahr 1803 zu berufen und daraus abzuleiten, dass auf alle Ewigkeit die Gemeinschaft der Steuerzahler verpflichtet ist, Millionen in die Finanzierung des Kirchenapparates zu stecken, verkennt den gesellschaftlichen Wandel und die tatsächliche Zugehörigkeit der Menschen zu einer Religionsgemeinschaft. Was 1803 vielleicht sinnvoll und nützlich war, ist es 2010 nicht mehr automatisch. Religion ist Privatsache und sollte auch von den Angehörigen eine Religion finanziert werden. Die oft angeführte Notwendigkeit der Kirchensubvention wegen der sozialen Leistungen der Träger ist nur vorgeschoben, zahlreiche nicht kirchliche Vereine und Verbände können, neben den Fördermitteln für die unmittelbare soziale Arbeit, auch nicht darauf zählen, dass der Staat sie mit weiteren Millionen subventioniert, sie müssen mit den, für die Erfüllung der Aufgabe, bereitgestellten Mitteln auskommen. Ich möchte, dass kein Mensch wegen seines Glaubens, an welchen Gott auch immer, diskriminiert wird, ich möchte aber auch die Akzeptanz eines Lebens ohne Gott.
Link zum Artikel in der Sächsischen Zeitung: Evangelische Kirche besteht auf Millionen vom Freistaat