Tag: Kameraüberwachung

Staatsregierung möchte Landtagsabgeordneten ein Schnippchen schlagen

Am 31.01.2020 titelte die SZ, dass der Rückgang der Straftaten im Stadtgebiet Görlitz signifikant sei. Bewusst wurde diese Darstellung des Sachverhalts einen Tag vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Mirko Schultze publiziert.

Denn die Beantwortung dieser zeigt wiederum, es werden nach wie vor keine Straftaten durch die teuren Kamerasysteme aufgeklärt.
Mirko Schultze dazu: „Hier werden Tatsachen verdreht, noch dazu scheint die Eile der Staatsregierung, bekannt zu machen, dass die Anzahl der Straftaten zurückgegangen sei, eine bloße Rechtfertigung für die teure Anschaffung der neuen Sicherheitstechnik zu liefern. Ganz offensichtlich wird hier darüber hinweggetäuscht, dass bis zum Jahresende keine relevanten Daten zur Täterüberführung durch das Überwachungssystem in der historischen Altstadt geliefert werden konnten.“

Ein Rückgang der Straftaten im Vorjahresvergleich zu liefern bedarf weiterhin der Abwägung mehrerer Fakten. Ganz offensichtlich wurde beim Thema Polizeipräsenz personell aufgerüstet. Auch dieser Umstand sowie die Tatsache, dass ein Vergleich mit verschiedenen Zeiträumen sowie Jahreszeiten sehr ungenau sein kann, lässt hier noch viel Gedankenspielraum offen.

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Staatsregierung muss auf Anfrage der LINKEN eingestehen: Videoüberwachung klärt keine Straftaten auf

Im Zusammenhang mit der am 09.08.2019 an der Görlitzer Altstadtbrücke in Betrieb genommenen Überwachungskamera musste die Staatsregierung in der Beantwortung einer kleinen Anfrage (Drs.-Nr.:7/159) des MdL Mirko Schultze (DIE LINKE) eingestehen, dass „Bislang … keine Straftaten durch das Videomaterial aufgeklärt werden.“ konnten.

Die Kosten für die Entwicklung, Beschaffung und Inbetriebnahme des Videoüberwachungssystems belaufen sich bisweilen auf 740.817,96 Euro, weitere 340.000,00 Euro werden für die bauliche Erschließung der Standorte kalkuliert. Zudem verfügen die Geräte über die Funktionen der automatischen Gesichter und Kennzeichenerfassung, diese dürfen letztlich erst mit Inkrafttreten des Polizeigesetzes im Januar 2020 in Betrieb genommen werden. LINKE und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Polizeigesetz eingereicht und wollen so die Ausweitung der Maßnahmen und Beschneidung der Bürger*innenrechte verhindern.

MdL Schultze sieht sich durch die Antwort der Staatsregierung in seinen grundsätzlichen Bedenken gegen die kostenintensive Videoüberwachung im Zusammenhang mit dem kommenden Sächsischen Polizeigesetz bestätigt. Weiterhin sagt Schultze: „Hier werden unter dem Vorwand von Kriminalitätsbekämpfung weite Teile der Bevölkerung unter einen Generalverdacht gestellt. Grund- und Bürger*innenrechte dürfen aber nicht auf dem Altar einer nur vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.“

Anstatt das Steuergeld der Bürger*innen für ergebnisarme Symbolpolitik aus dem Fenster zu werfen, sollte die Staatsregierung besser vorsorgend agieren und Projekte im präventiven Bereich fördern.

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