In ihrem „Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten“ (Drucksache 6/9753) fordert die Linksfraktion zwingende Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung über den Brandschutz in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege. In diesen Sonderbauten sollen künftig automatische Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und Anlagen zur Rauchableitung, Brandschutzkonzepte und Brandschutzbeauftragte vorhanden sein müssen.
Zur heutigen Landtagsdebatte dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz:
Vor allem in Pflegeheimen kommt es immer wieder zu Bränden. Dort, aber auch in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen leben oft Menschen, die im Brandfall das Gebäude nicht schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Pflegepersonal ist ohnehin nicht in der erforderlichen Zahl vorhanden, um neben der Rettung von Personen noch zusätzlich akute Löscharbeiten übernehmen zu können. Hinzu kommen die Personalprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren.
Mit unserem Gesetzentwurf reagieren wir auf die Gefahr von Brandkatastrophen. Es geht uns nicht nur um Rechtssicherheit, sondern vor allem darum, Gefahren von Menschen abzuwenden. Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. Der Brandschutz in Sonderbauten hat jedoch oft immer noch erhebliche Mängel.
Wir wollen deshalb, dass Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und moderne Brandschutzkonzepte vorhanden sein müssen und Baugenehmigungen davon in jedem Fall abhängig machen. Das rettet Leben. Sprinkleranlagen sind nicht nur wichtig, um das Pflegepersonal bei der Evakuierung zu unterstützen. Sie können auch verhindern, dass sich Brände überhaupt ausbreiten. Diese Erstbekämpfung kann kein Rauchmelder leisten. Eine Investition in aktive Löschanlagen rechnet sich in jedem Fall.
Wir erwarten, dass die Landesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt!