Ein Menschenleben kann man nicht in Geld berechnen, für dessen Rettung muss man bereit sein, welches in die Hand zu nehmen.Stellen Sie sich vor, es brennt und keiner fährt hin. Oder im See ruft eine Ertrinkende um Hilfe und niemand kann zur Rettung eilen. Oder einem Verunfallten wird nicht schnell genug geholfen, weil die Rettungswache kein Personal mehr hat.
Und diese Hilfen fehlen nur, weil nicht genügend Geld für ausreichende Bereitschaft und Vorhaltung zur Verfügung steht.
Diese Sorge treibt den Landtagsabgeordneten und Kreistagsmitglied Mirko Schultze um und nutzte die Sommerzeit zu einer Tour durch den Landkreis Görlitz, um mit Zweckverbänden, Bürgermeistern, Trägern der Rettungsdienste und Feuerwehren zu sprechen.
Immer wieder stellte er Fragen nach Arbeitsalltag, Belastung, Finanzierungsvorstellungen oder der Motivation von BürgerInnen sich im Ehrenamt zu engagieren.
Im Ergebnis der Tour wurde im Kreistag folgender Antrag gestellt:
Die Absicherung von Badestellen, Seen u.ä. Orte und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wasserrettung als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes ist in den zurückliegenden Jahren immer wieder Thema auf unterschiedlichen Ebenen. Der Landkreis war damit genauso befasst wie die kreisangehörigen Kommunen, Zweckverbände oder BetreiberInnen und Betreiber. Durch eine unterschiedliche Auslegung von Intentionen des Gesetzgebers, erheblich eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen und durch eine enge Auslegung der Wasserrettung als Teil des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und weiterer daraus abgeleiteter gesetzlicher Regelungen oder Verordnungen entstand eine Situation, welche keinen der Beteiligten zufrieden stellen kann. Es muss also eine Lösung gefunden werden.
Gemeinsames Handeln ist hier angebracht, der Landkreis ist dafür die geeignete Ebene. Er, der Landkreis, kann alle Akteure zusammennehmen und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe lösungsorientiert Vorschläge erarbeiten und gleichzeitig den notwendigen Handlungsrahmen bieten, um mit Dritten, z.B. Krankenkassen oder Freistaat, zu verhandeln.
Der Antrag dient dazu, nicht nur die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen, sondern darüber hinaus auch wichtige „Nebengesichtspunkte“ wie Familienfreundlichkeit, touristische Nachhaltigkeit und Vermeidung von „negativen“ Schlagzeilen für die touristische Destination mit zu berücksichtigen. Wir alle sollten ein Interesse an sicheren Seen haben und gemeinsam nach Lösungen suchen.