Im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung bewertete der Linken Landtagsabgeordnete Mirko Schultze am 29.08.2019, einen Landtagsabgeordneten der AFD als“ Faschisten“. Dieser klagte gegen diese Bezeichnung und verlor nun diese Klage auch in der zweiten Instanz.
Nachdem bereits das Amtsgericht Görlitz mit Beschluss vom 28.10.2019 (Az.: 4 C 14/19 EV) in der Bezeichnung des AfD- Abgeordneten als „Faschist“ keine Schmähkritik erkennen konnte, hat das Landgericht Görlitz diese Entscheidung mit Beschluss vom 28.01.2020 (Az.: 5 T 10/20) nunmehr bestätigt. Die Bezeichnung war von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Mirko Schultze dazu: „Damit bestätigt das Landgericht Görlitz, es besteht kein Anspruch, zur gerichtlichen Durchsetzung auf Wahrung der Tarnung als Wolf im Schafspelz.“.
Tag: Schultze
AfD Wippel scheitert mit Unterlassungsklage gegen MdL Mirko Schultze
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