Kreistag Görlitz

Landesdirektion Sachsen stützt Rechtsauffassung der LINKEN im Kreistag Görlitz

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
im Kreistag Görlitz
19.06.2014 14:00

Landesdirektion Sachsen stützt Rechtsauffassung der LINKEN im Kreistag Görlitz

Zur Antwort der Landesdirektion Chemnitz vom 13. Juni hinsichtlich der Verzögerungstaktik der Kreisverwaltung beim Umsetzen des Kreistagsbeschlusses „Erhöhung des Planansatzes 2014 in der präventiven Jugendarbeit um 250.000 Euro“ erklärt die Kreisrätin der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz, Kathrin Kagelmann:

Im Rahmen der Diskussion zum Nachtragshaushalt 2014 beschloss der Kreistag Görlitz am 18.12.2013 mehrheitlich, den Planansatz für die präventive Jugendhilfe um 250.000 Euro zu erhöhen. Damit sollten Kürzungen in der präventiven Jugendarbeit korrigiert und Stellenkürzungen rückgängig gemacht werden, um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit aufrecht zu erhalten. Es verging jedoch Monat um Monat ohne dass die Umsetzung des Beschlusses erfolgte. Auf Nachfragen gab es immer nur die Aussage, es werde die Deckung noch geprüft. Im Mai erklärte dann der Landrat, dass die Haushaltslage eine Umsetzung des Beschlusses nicht zuließe. Nach Auffassung der Linksfraktion ein unhaltbarer Zustand, da der Landrat dem Beschluss nicht widersprochen hatte. Eine Überprüfung dieser Missachtung eines Kreistagsbeschlusses durch die Landesdirektion Sachsen bestätigte unsere Auffassung. Zitat aus der Antwort vom 13. Juni 2014: „Die fehlende finanzielle Deckung ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass formal der Planansatz für die präventive Jugendarbeit in Höhe von 483,6 TEUR für das Haushaltsjahr zur Verfügung steht und der entsprechende Kreistagsbeschluss durch die Landkreisverwaltung zu vollziehen ist.“ Damit wird unsere Rechtsauffassung vollumfänglich gestützt und wir erwarten vom Landrat kurzfristig konstruktive Vorschläge zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses.

Anlage: Antwort LD Antrag Juhi


Wahlversammlung der LINKEN im Landkreis Görlitz „Den Landkreis gestalten“

Den Landkreis gestalten – unter diesem Motto beschließt die LINKE im Landkreis Görlitz am 1. März ihr Kreiswahlprogramm und wählt die Kandidatinnen für die Kreistags- und Landtagswahl.

Am 1. März findet die Wahlversammlung der LINKEN im Landkreis Görlitz ab 10 Uhr im Wichernhaus Görlitz statt. Der rund 800 Mitglieder starke Kreisverband benennt an diesem Tag nicht nur die Kandidatinnen und Kandidaten für die 10 Wahlkreise zur Kreistagswahl, sondern auch die vier Direktkandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl. Die Versammlung hat desweiteren die Aufgabe, das Wahlprogramm zur Kreistagswahl zu beschließen. Das Programm steht unter dem Motto „Den Landkreis gestalten“

„Mit dem Wahlprogramm zum Kreistag konzentrieren wir uns auf Dinge, welche wir wirklich im Landkreis beeinflussen können. Es geht dabei um eine Neuordnung der Jugendhilfe genauso wie um die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaftsförderung, die Daseinsvorsorge, die Herausforderungen des Strukturwandels sowie Kultur und Demokratie“ so der Kreisvorsitzende der LINKEN Mirko Schultze. „Wir machen den Wählerinnen und Wählern ein Angebot, an dem wir messbar sind. Wie bisher werden wir auch in der laufenden Periode des Kreistages den Mensch in den Mittelpunkt unseres Handels stellen und öffentlich darüber Rechenschaft ablegen.“ so Schultze weiter.

Jens Thöricht, Geschäftsführer des Kreisverbandes, ergänzt: „Mit rund 45 Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag stellen wir uns am 1. März sehr gut auf. Wir werden einen Wahlkampf organisieren, der unser inhaltliches Angebot mit glaubwürdigen Kandidatinnen und Kandidaten verbindet. Europa- und Kommunalwahlen stellen für uns eine Einheit dar. Wir werben für einen politischen Wechsel in unserem Landkreis und für eine starke LINKE in Europa.“


Gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen im Kreistag Görlitz zum Thema Jugendhilfe

Hiermit dokumentiere ich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen. Der Antrag wurde auf dem Sonderkreistag am 12.02.2014 eingereicht und hat zum Ziel die Jugendhilfe im Landkreis Görlitz nachhaltig zu verbessern. Der Antrag basiert auf Erfahrungen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Meinungen von Freien Trägern der Jugendhilfe und Analysen der Jugendhilfeplanung in den letzten Jahren. Der Antrag soll nun in den Gremien des Kreistages beraten werden und steht in der Sitzung des Kreistages im Juni auf der Tagesordnung.

Landkreis Görlitz
Kreistag 12. 2. 2014

Antrag

Thema: Jugendhilfe

Einreicher: Stefan Hornig – Freie Wähler
Kathrin Kagelmann – Die LINKE.
Frank Peuker – SPD
Thomas Pilz – B 90/Grüne

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, den Landrat zu beauftragen, nachfolgende Schwerpunkte in der künftigen Arbeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie des Jugendhilfeausschusses umzusetzen:

1.Auflösung Defizitsicht in der Kinder- und Jugendpolitik

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, in öffentlichem Auftrag positive Bedingungen für die Entwicklung aller jungen Menschen zu schaffen. Der zunehmen-den, finanziell begründeten Verengung der Jugendhilfe auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung im Sinne staatlichen Eingriffshandelns ist gezielt entgegen zu wirken, in dem die präventive Jugendarbeit im Landkreis Görlitz nach den §§ 11- 14 SGB VIII (Jugendarbeit, -verbandsarbeit, -sozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz) parallel ausgebaut und qualifiziert wird.

2.Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung soll zielgruppenorientiert sämtliche Bedarfe der jeweiligen Planungsräume auf der Grundlage von sozialpädagogischen Bewertungen erfassen und darstellen. Das bedeutet zwingend, dass Jugendhilfeplanung auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgen muss. Als Grundlage der Jugendhilfeplanung dient eine Sozialraumanalyse, die von einem externen Sachverständigen am Beginn jeder Kommunalwahlperiode erarbeitet wird. Die vom Kreistag bestätigte Jugendhilfeplanung gilt für den Zeitraum der Kommunalwahlperiode. Auf der Basis der bestätigten Jugendhilfeplanung sind vertragliche Vereinbarungen entsprechend der Grundlagen des § 74 SGB VIII zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe über die Leistungserbringung ab-zuschließen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind dementsprechend zu überarbeiten und der aktuellen Rechtslage anzupassen.
Innerhalb des Planungsprozesses ist die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern zu verbessern. Die eigentlichen Adressaten des Planungsprozesses, die jungen Menschen, sind mit vielfältigen kreativen Formen der Mitwirkung gezielter anzusprechen und aktiver zu beteiligen. Hier sind eigene, örtliche Initiativen auf Grundlage der Bundesinitiative „Eigenständige Jugendpolitik“ zu entwickeln.Veränderungen in der Jugendhilfeförderung, die Auswirkungen auf freie Träger im Folgejahr begründen, sind spätestens bis zum 30. 6. des Vorjahres zu beschließen. Dem Kreistag ist innerhalb einer Wahlperiode ein von externen Sachverständigen erarbeiteter Kinder- und Jugendbericht vorzulegen.

3.Finanzmoratorium

Der Landkreis Görlitz mit seiner ungünstigen Sozialstruktur und seiner vergleichsweise niedrigen Wirtschaftskraft ist finanziell überfordert, auf die wachsenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe angemessen zu reagieren. Gegenüber dem Freistaat sind deshalb konkrete Aktivitäten zu entwickeln, die auf eine Erhöhung der Landesjugendpauschale auf das Niveau von 2009 zielen.
Der Landkreis Görlitz bekennt sich für die Haushaltsbeschlüsse der kommenden Wahlperiode zu einer Festschreibung eines finanziellen Mindestbedarfes bei der Förderung der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach § 11-14 und 16 SGB VIII, der sich auf den Planansatz des Landkreises für das Haushaltsjahr 2009 bezieht. Dies ist auch für einen angemessenen Anteil ehrenamtlich arbeitender Projekte zu gewährleisten.

4.Aufwertung der inhaltlichen Arbeit des Jugendhilfeausschusses (JHA)

Der JHA als beschließender Ausschuss soll fachliche Qualitätsstandards der Jugendhilfe im Landkreis thematisieren und analysieren sowie seine Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf die Qualität der Jugendhilfe prüfen. Vor Beschlussfassun-gen sind die Ergebnisse der Prüfung bekannt zu geben. Über die gesetzlich vorge-schriebene Beteiligung hinaus entwickelt der JHA Methoden zur Einbeziehung von Jugendlichen, Verbänden und Organisationen im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.

5.Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Ausschuss

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des Ausschusses sowie des Jugendamtes mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist zu verbessern. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bzw. sein Stellvertreter wirken insbesondere darauf hin, dass die Diskussionskultur innerhalb des Ausschusses versachlicht wird, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass der wachsende finanzielle Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine offene, nachteilsfreie und allein fachlich orientierte Entscheidungsfindung verhindere.

Der Antrag als PDF Datei: Antrag Jugendhilfe Kreistag eingereichte Fassung


Anfrage §24(5) SächsLKrO – Beendigung sozialpädagogischer Betreuung im Wohnheim Görlitz

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

Die Antwort auf die Anfrage kann hier eingesehen werden

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO und bezugnehmend auf die in der Öffentlichkeit angekündigte Schließung des Wohnheimes für Schüler in Görlitz, Konsulstraße 23, bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Höhe beteiligte sich der Landkreis jährlich an der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Wohnheim der Wohnprojekt Görlitz GmbH?

2. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtung besuchen diese?

3. Wie viele Jugendliche über 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtungen besuchen diese? Bitte gestaffelt auflisten nach U21 und Ü21.

4. Welche Folgen ergeben sich durch die Schließung der Einrichtung für die betroffenen Jugendlichen? Wo sollen die Jugendlichen ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 untergebracht werden?

5. Wie stellt sich die Finanzierung des Wohnheimes unter doppischer Betrachtung im Vergleich zu anderen Wohnheimen im Landkreis dar?

6. Welche Kriterien bestimmten die Entscheidung des Landkreises zum Auslaufen der finanziellen Zuwendung für die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen im Wohnprojekt Görlitz GmbH?

7. Welche Auswirkungen sieht der Landkreis auf die verschiedenen Ausbildungsstandorte in und um Görlitz bei Wegfall des Wohnheimes?

8. Welche Alternativen für die Unterbringung junger Auszubildender in einem Wohnheim existieren in der Kreisstadt Görlitz?

9. Mit welchen Partnern auf städtischer oder kreislicher Ebene wurde die Entscheidung im Vorfeld abgestimmt?

10. Welche Position vertrat im Rahmen dieser Abstimmungen die Stadt Görlitz?


Kreisverwaltung verpasst Chance zur besseren Förderung der präventiven Jugendarbeit

Kreisverwaltung verpasst Chance zur besseren Förderung der präventiven Jugendarbeit – Kreistag muss Nachtragshaushalt nachbessern, LINKE stellt Antrag

Der Verwaltungsentwurf für den Nachtragshaushalt 2014, der den Fraktionen jetzt vorliegt, enthält keine zusätzlichen Mittel für die präventive Kinder- und Jugendarbeit. Die massive Erhöhung im Bereich der Jugendhilfe lässt sich einzig auf die gestiegenen Kosten der sogenannten Pflichtleistungen bei Hilfen zur Erziehung, Unterbringung usw. zurückführen.

Dazu erklärt Mirko Schultze, stellv. Fraktionsvorsitzender:

Nach dem Hilferuf zahlreicher Träger der Freien Jugendhilfe und der Einberufung eines Sonderkreistages zum Thema Jugendhilfe hätte auch der Kreisverwaltung klar sein müssen, im Bereich der Jugendhilfe muss umgesteuert werden. Es hilft nichts, den Kostenaufwuchs bei Hilfeleistungen zu beklagen, gleichzeitig aber den Teil der präventiven Jugendarbeit weiter zu kürzen bzw. Kürzungen in diesem Bereich nicht rückgängig zu machen. Das Mindeste wäre gewesen, die Kürzungen von 220.000 Euro zurückzunehmen und wieder in den Nachtragshaushalt einzustellen. Die Kürzungen haben sich eindeutig als kontraproduktiv erwiesen und zu weiteren Kostensteigerungen bei den sogenannten Pflichtleistungen geführt.

DIE LINKE im Kreistag wird mit Hilfe eines Änderungsantrages zum Nachtragshaushalt dem Kreistag Gelegenheit geben, den Worten über mehr präventive Jugendhilfe Taten folgen zu lassen. Es ist schon ein Treppenwitz der Kreispolitik, wenn sich im Februar ein Sonderkreistag mit den Problemen der Jugendhilfe beschäftigen soll, die Verwaltung aber mit dem Nachtragshaushalt Fakten schafft, die ein sinnvolles Agieren des Kreistages unmöglich macht. Wir hoffen, die Mitglieder der anderen demokratischen Fraktionen lassen sich nicht von diesem Taschenspielertrick blenden und sind bereit, mehr zu tun als nur über eine bessere Jugendhilfe und die Notwendigkeit des Umsteuerns zu schwadronieren.


Planverfahren Braunkohletagebau Nochten II einstellen!

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
Fraktion im Kreistag
05.08.2013 13:00

Die neuesten Äußerungen vom Energiekonzern Vattenfall zu Umstrukturierungen im Unternehmen stellen auch eine neue Situation für die geplante Erweiterung des Braunkohletagebaus Nochten II dar. Die Kreisrätin Sabine Kunze rät deshalb, vom Recht der Einwendung gegen das Planverfahren Gebrauch zu machen.

Nachdem der schwedische Energiekonzern Vattenfall wegen der schlechten Ertragslage im Stromgeschäft Sonderabschreibungen auf Kraftwerke vorgenommen, einen Einstellungstopp verhängt hat und Personal abbaut, kündigt er nun eine Umstrukturierung durch Bildung von regionalen Einheiten in Skandinavien und Kontinentaleuropa ab. Das nährt die Vermutung, dass es zum Verkauf auch deutscher Tagebaue und Kraftwerke, unter ihnen Boxberg sowie Nochten und Reichwalde, kommen könnte. Vor diesem Hintergrund müssen sich die Verbandsräte des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, die am 12. September den Satzungsbeschluss zur Fortschreibung des Tagebaus Nochten II fassen sollen, fragen lassen, ob nicht der Antragsgrund des Tagebaus Nochten II von 2006 hinfällig ist und damit das ganze Planverfahren. Es ginge dann nicht mehr um eine sichere und preiswerte Stromversorgung aus heimischer Braunkohle, sondern um die Erhöhung der „Mitgift“, die Vattenfall einen lukrativen Verkaufspreis und damit einen schönen Gewinn bescheren würde. Unter diesen Umständen ist es nämlich sehr fraglich, ob es nach einem Verkauf bei den beschworenen gut bezahlten Arbeitsplätzen in der Kohlewirtschaft bleibt, die jetzt in der Abwägung den 1.600 Menschen, die umsiedeln müssten, vorgezogen werden. Auf einer solch unsicheren Grundlage sollte kein Verbandsrat/in am 12. September seine/ihre Hand für den Satzungsbeschluss heben, der Zerstörung von Heimat, Natur und Umwelt zugunsten eines Konzerngewinns bedeutet.
Wir fordern eine Einstellung des Planverfahrens zur Fortschreibung des Braunkohletagebaus Nochten II.

Hier kann die Mustereinwendung zum Planverfahren „Fortschreibung des Braunkohletagebaus Nochten II“ herunter geladen werden. Alternativ dazu können sie folgenden Link benutzen: http://bit.ly/16WXLz1


LINKE Görlitz begrüßt Umdenken des CDU Landrates Bernd Lange bei der Verstaatlichung der Grundversorgung

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
02.08.2013 12:00

Die LINKE im Landkreis Görlitz hat mit Freude zu Kenntnis genommen, das der Landrat des Kreises Görlitz im Bereich der Grundversorgung neue Wege gehen will. In einem in der Sächsischen Zeitung Görlitz am 01.08. veröffentlichten Interview erklärte Lange (CDU)

„Aus meiner Sicht ist die Privatisierung der Datennetze falsch gelaufen. Ein Unternehmen kann ungestraft sagen, dass es sich nicht lohnt, für ein paar Leute in Podrosche Leitungen zu legen oder einen Funkmast zu errichten. Ich denke, wir müssten neu über eine Verstaatlichung der Netze nachdenken. Internet und Mobiltelefon gehören heute zur Grundversorgung.“

Wir gehen davon aus, dass Landrat Lange nun auch bereit ist sich in anderen Bereichen der Grundversorgung wie Wasser oder Strom bzw. ÖPNV für eine Verstaatlichung bzw. Rekommunalisierung einzusetzen und als stellv. CDU Vorsitzender in Sachsen diese Diskussion nicht nur in den regionalen Medien führt, sondern auch dazu beiträgt, den Weg in den Parlamenten dafür zu ebnen. Soweit es die Möglichkeiten im Rahmen der politischen Entscheidungen in Kommunen und im Kreistag angeht, wird die LINKE im Landkreis Görlitz dahingehende Entscheidungen, auch im Rahmen möglicher Neuvergaben, prüfen und einer Neuordnung nicht im Weg stehen.

„Es gehört seit langem zu unseren politischen Forderungen die Grundversorgung von Gewinnstreben und Renditezwang zu befreien und sie öffentlich rechtlich zu organisieren. Dass nun auch ein bedeutender Politiker der CDU Sachsen diese Forderung aufgreift bestätigt unsere Forderung“ so Mirko Schultze Kreisvorsitzender der LINKEN und stellv. Fraktionsvorsitzender im Kreistag.


Seifhennersdorf zeigt das Widerstand sich lohnt

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden das Verfahren Klage Stadt Seifhennersdorf gegen Schulnetzplan auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht anzurufen erklärt der Vorsitzende des Kreisverbandes und Kreisrat Mirko Schultze:

Seifhennersdorf zeigt das Widerstand sich lohnt

Auch wenn mit der heutigen Entscheidung keine direkte Lösung für die Eltern von Seifhennersdorf bedeutet so ist doch die Entscheidung, das sächsische Schulgesetz in Karlsruhe prüfen zu lassen ein Erfolg. Der Entzug der Mitwirkung und die nicht Beteiligung von kreisangehörigen Gemeinden haben in den letzten Jahren zu zahlreichen, nicht nur gefühlten, Ungerechtigkeiten geführt, sondern es wurde aktiven Eltern und Gemeindevertretern oft vorgeworfen, sich gegen das Gesetz zu stellen.

Das Verwaltungsgericht hat im Bezug auf das Sächsischen Schulgesetz erhebliche Bedenken, dieser Umstand sollte auch denen zu denken geben, welche in den letzten Monaten die Eltern von Seifhennersdorf als Gesetzesbrecher oder Querulanten bezeichnet haben.
„Ich fordere den Kreis auf die Mittelschule in Seifhennersdorf unter Beobachtung zu stellen und bis zu einer endgültigen Entscheidung ein Moratorium auszurufen, welches den Weiterbetrieb sichert. Eltern, welche ihre Kinder für das kommende Schuljahr in der Mittelschule anmelden wollen, müssen dies auch tun können.“
„Die Linke hatte im letzten Kreistag einen entsprechenden Antrag eingereicht, dieser wurde leider mehrheitlich abgelehnt. Ich hoffe, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bewegt jetzt die Verwaltung umzudenken und unbürokratisch, schnell und im Interesse der Eltern zu handeln.“ So Mirko Schultze weiter.

Den Antrag der LINKEN zum letzten Kreistag finden sie unter:
http://portal.dielinke-in-sachsen.de/fraktiongoerlitz.asp?iid=3509&mid=246&uid=408


Ein Topf Marmelade macht noch keine nachhaltige Ernährung

oder warum die Zugeständnisse aus Dresden dem Landkreis nicht helfen.

Wer einem, der seit vielen Jahren nur Brot und Wasser zu essen bekommt nun ein Topf Marmelade hinstellt, mag die Grundlage der Ernährung erweitert haben, der Hungernde wird sich aber auch mit dem Topf Marmelade nicht nachhaltig gesund ernähren können.

So oder so ähnlich sieht es bei der Finanzausstattung des Landkreises in den kommenden Jahren aus. Zwar hat der Freistaat in den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) leichte Zugeständnisse an die Kreise gemacht und sorgt so für eine leichte Entspannung der Haushaltslage, von einer nachhaltigen Umstrukturierung kann jedoch nicht die Rede sein.

Selbst wenn die Zuweisungen steigen und damit das Defizit sinkt, bleiben die grundsätzlichen Probleme in unserem Landkreis bestehen. Ein Flächenfaktor bzw. ein Sozialausgleich wären Lösungsschritte gewesen, bei welchen es zu nachhaltigen Entlastungen gekommen wäre. Ein Einfrieren der „Einkreisungsrendite“ als Ausgleich für Mehrbelastungen durch die Einkreisung von Görlitz bis 2015 oder die Hoffnung auf höhere Einnahmen durch steigende Steuerkraft der Kommunen sind dagegen kurzfristig gedacht.

Die tatsächliche Katastrophe liegt nun aber im vermeintlichen Marmeladentopf begründet, führt dieser doch dazu, die Verwaltung und wohl auch die Mehrheit im Kreistag von einem Entgegenkommen des Landes reden zu lassen und nun angebliche neue Hausaufgaben zu entdecken. Der Kämmerer des Kreises wird versuchen, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und in Dankbarkeit vor dem Marmeladentopf aus Dresden werden sich Mehrheiten finden, welche diesen Weg mitgehen.

Nun haben wir aber schon einen Haushalt bzw. Haushaltseckwerte, welche durch massive Kürzungen in freiwilligen Aufgaben entstanden sind. Wir haben Studien, die belegen, außer bei Sozialem und Kultur geben wir im Durchschnitt weniger als der Landesdurchschnitt aus. Wo sollen da Sparpotenziale liegen!

Zum einem können diese durch höhere Beiträge z.B. bei der Schülerbeförderung erzielt werden, sie können aber auch durch Scheinprivatisierung in kommunale Unternehmen verlagert werden oder durch Verkäufe von öffentlichem Eigentum erwirtschaftet werden.

Es könnte aber auch anders gehen, zum einen sollte man sich nicht mit dem Marmeladentopf begnügen, mit etwas süßem Geschmack verhungern kann keine Alternative sein. Eine Klage gegen den Freistaat auf auskömmliche, wie in der Verfassung geregelten Finanzausstattung wäre das Mindeste. Ein ertrinkender ist ja auch nicht durch den Wurf des Rettungsringes gerettet, sondern erst wenn er die Möglichkeit hat, ihn auch festzuhalten.

Ein zweiter Weg kann und muss eine Steuerungsgruppe Kreisfinanzen sein, in welcher die Gemeinden und Städte, der Landkreis und Expertinnen zusammen über einen Umbau der Finanzströme im Landkreis reden. Gemeinsame Projekte zwischen Stadt und Landkreis, zwischen Gemeinde A und Gemeinde B könnten helfen, Finanzen zu sparen. Eine weitaus engere Zusammenarbeit bei Feuerwehren, Betriebshöfen aber auch bei mobiler Verwaltung oder gemeinsamer Nutzung von Technik hilft sparen und entlastet uns alle.


Nachfrage zum Umzug Förderschule Weißwasser nach Rietschen

Sehr geehrter Herr Lange,

Bezugnehmend auf Aussagen, welche sie im Finanzausschuss, zum Beschluss Umzug Förderschule getroffen haben und in Auswertung weitere Gespräche, haben sich bei mir einige Fragen ergeben, welche ich gern von Ihnen beantwortet hätte.

1. Sie verwiesen in Erwiderung auf meinen Hinweis zum LEP auf den beschlossenen und genehmigten Schulnetzplan. Ich bitte sie, mir zu sagen, an welcher Stelle im beschlossenen und genehmigten Schulnetzplan der Umzug nach Rietschen festgeschrieben bzw. avisiert ist.

2. Im Zusammenhang mit dem geplanten Umzug wurde immer wieder der Eindruck erweckt, dass alle Kooperationspartner der Schule und die Träger von außerschulischen Angeboten mit dem Umzug einverstanden sind. Gilt dies außer für den Hort auch für die Anbieter von offener Jugendarbeit z.B. die Station junger Techniker, Spielmobil usw.?

3. Sind die Kosten für die Absicherung des Unterrichtsfaches Schwimmen mit in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingeflossen bzw. sind Auswirkungen auf die Auslastung der Schwimmhalle Weißwasser zu erwarten?

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler nutzen Einrichtungen des betreuten Wohnens in der Stadt Weißwasser, um tägliche Heimfahrten zu vermeiden? Wurden bei der Berechnung (Präsentation von Herrn Päschel) der anfallenden Fahrkilometer pro Schüler diese Schüler bzw. der dadurch kürzere Anfahrtsweg berücksichtigt oder basiert die Berechnung auf den Wohnsitz der Eltern?

5. Welche Stellungnahmen oder schriftliche Äußerungen der Stadt Weißwasser liegen im Zusammenhang mit der Standortentscheidung der Förderschule dem Landkreis vor? Seit wann war der Stadt Weißwasser der beabsichtigte oder eventuelle Umzug der Förderschule bekannt?

6. Wie wurde die Mitwirkung der Eltern sichergestellt und welches Votum zum geplanten Umzug ergab die Mitwirkung der Eltern?


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